Anwalt Erwachenenschutzrecht

09.10.2018

Anwalt für Erwachsenenschutzrecht

Erwachsene, welche Unterstützung brauchen, d.h. erwachsene Menschen können hilfsbedürftig sein, z.B. könnten sie urteilsunfähig sein. Die kann z.B. durch Geistesschwäche geschehen. Das Erwachsenenschutzrecht enthält Normen, die festhalten wie man z.B. einen Vorsorgeauftrag machen kann. Mit einem Vorsorgeauftrag wir bestimmt, wer im Falle einer künftigen Hilfsbedürftigkeit für einen die Sorge trägt, d.h. wer für einen sorgen kann. Bei einem fehlenden Vorsorgeauftrag, entscheidet die Kesb bezüglich einer Möglichen Beistandschaft, zur Not kann auch eine fürsorgerische Unterbringung eingeleitet werden.

Erwachsenenschutz

Was bedeutet Erwachsenenschutz? Sofern eine Person nicht vernünftig handeln kann, ist diese urteilsunfähig und somit auch nicht mehr vertragsfähig, d.h. voll handlungsfähig. Das Erwachenenschutzrecht regelt die Vermögenssorge, die Personensorge und den Rechtsverkehr. Es gibt aber auch höchstpersönliche Rechte, bei welchen eine Vertretung nicht möglich ist. Was aber ist ein Vorsorgeauftrag, eine Patientenverfügung, die Beistandschaft, die Beiratschaft, die Fürsorgerische Unterbringung und wer entscheidet über die Urteilsfähige?

Ein Anwalt für Erwachsenenschutz kann helfen eine Gefährdensmeldung zu verfassen oder eine Patientenverfügung zu redigieren oder auch einen Vorsorgeauftrag gesetzeskonform und im Interessen des Mandanten zu formulieren.

Das Familienrecht ist die Grundlage für eine Eintragung der Partnerschaft. Im Partnerschaftsgesetz findet man die notwendigen familienrechtlichen Bestimmungen. Leider wurde das Zusammenleben im Konkubinat, von homosexuellen Paaren nicht geregelt. Man sollte darum eine Partnerschaft eintragen lassen.

Anwalt Erwachenenschutz, Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung

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